Reiserücktrittversicherung der HanseMerkur
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Endlich Urlaub – manchmal kommt es allerdings anders, als man denkt…
…und dann ? Mit der Reiserücktrittskostenversicherung der HanseMerkur schützen Sie sich vor hohen Stornokosten im Falle eines nötigen Rücktritts Ihrer Reisebuchung. Dabei sichert Ihnen die Reiserücktrittsversicherung die Stornierung Ihre gebuchten Reise vor Reiseantritt und die Urlaubsgarantie versichert Ihnen den nötigen Reiseabbruch einer bereits angetretenen Urlaubsreise ab – und das selbstverständlich weltweit.
Sie verreisen öfters im Jahr ? Bereits ab 2 Urlaubsreisen im Jahr lohnt sich der Abschluss einer Jahres-Reiserücktrittsversicherung. Natürlich können Sie diese auch zu günstigen Konditionen mit der Urlaubsgarantie kombinieren und damit das ganze Jahr beliebig oft sorgenfrei Ihre Reiseplanungen verwirklichen. Und sollten Sie Ihre Reise tatsächlich nicht antreten können, bleiben Sie nicht auf den hohen Storno- und Rücktrittskosten sitzen.
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Ihre Vorteile der HanseMerkur Reiserücktrittsversicherung
- Bei Nichtantritt werden Ihnen die anfallenden Stornokosten erstattet – vorausgesetzt, Sie müssen Ihre Reise aus Günden wie einer nach Abschluss eingetretenen unerwarteten schweren Krankheit, einer Impfunverträglichkeit, eines Arbeitsplatzwechsel, angesagter Kurzarbeit oder einer Schwangerschaft absagen.
- Bei verspätetem Reiseantritt erstattet Ihnen die HanseMerkur Reiserücktrittsversicherung die zusätzlichen Hinreise-Mehrkosten, welche durch den verspäteten Reiseantritt entstanden sind sowie eventuell nicht in Anspruch genommene Reiseleistungen – sollten Sie aus einem der versicherten Gründen Ihre Reise verspätet antreten.
- Bei Umbuchung: Selbst ohne die Nennung von Gründen werden Ihnen Umbuchungskosten bis zu 30 Euro erstattet, sollten Sie bis 42 Tage vor Beginn der Reise diese umbuchen. Selbstverständlich werden Ihnen die Umbuchungskosten voll erstattet, wenn Sie aus einem der versicherten Gründe umbuchen müssen.
- Wenn Sie eine Reiserücktrittsversicherung mit Urlaubsgarantie (Reiseabbruchversicherung) abgeschlossen haben und Sie müssen die gebuchte Reise innerhalb der ersten Reisehälfte (max. innerhalb der ersten 8 Tage) abbrechen, ird Ihnen der gesamte Reisepreis erstattet. Sollte der Reiseabbruch in der zweiten Reisehälfte (spätestens ab dem 9. Tag) erfolgen, werden Ihnen nicht genutzte Reiseleistungen erstattet.
Übrigens: Auch zusätzliche Kosten, welche Ihnen durch einen verlängerten Aufenthalt entstehen (zum Beispiel aufgrund von Lawinen, Erdbeben oder Wirbelstürmen) werden Ihnen erstattet. - Haben Sie eine Jahres-Reiserücktrittsversicherung mit Urlaubsgarantie (Reiseabbruchversicherung) abgeschlossen, dann ist jede Reisen innerhalb des Jahres versichert.
- Sie können hier die HanseMerkur Reiserücktrittsversicherungen unkompliziert und schnell online abschließen.