Reiserücktrittversicherung der HanseMerkur

Die Produkt-High­lights
  • Erstattung der Rücktritts- bzw. Stornokosten
  • Familien- und Jahres-Tarife
  • Vergünstigte Beiträge bei Last-Minute-Reisen

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Reise­rück­tritts­ver­si­che­rung der HanseMerkur

Die Produkt-High­lights
  • Erstattung der Rücktritts- bzw. Stornokosten
  • Familien- und Jahres-Tarife
  • Vergünstigte Beiträge bei Last-Minute-Reisen

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Endlich Urlaub – manchmal kommt es allerdings anders, als man denkt…

…und dann ? Mit der Reiserücktrittskostenversicherung der HanseMerkur schützen Sie sich vor hohen Stornokosten im Falle eines nötigen Rücktritts Ihrer Reisebuchung. Dabei sichert Ihnen die Reiserücktritts­versicherung die Stornierung Ihre gebuchten Reise vor Reiseantritt und die Urlaubs­garantie versichert Ihnen den nötigen Reise­abbruch einer bereits angetretenen Urlaubsreise ab – und das selbstverständlich weltweit.

Sie verreisen öfters im Jahr ? Bereits ab 2 Urlaubsreisen im Jahr lohnt sich der Abschluss einer Jahres-Reise­rücktritts­versicherung. Natürlich können Sie diese auch zu günstigen Konditionen mit der Urlaubs­garantie kombinieren und damit das ganze Jahr beliebig oft sorgen­frei Ihre Reiseplanungen verwirklichen. Und sollten Sie Ihre Reise tatsächlich nicht antreten können, bleiben Sie nicht auf den hohen Storno- und Rücktrittskosten sitzen.

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Ihre Vorteile der HanseMerkur Reise­rück­tritts­ver­si­che­rung

  • Bei Nichtantritt werden Ihnen die anfallenden Stornokosten erstattet – vorausgesetzt, Sie müssen Ihre Reise aus Günden wie einer nach Abschluss eingetretenen uner­warteten schweren Krankheit, einer Impf­unver­träglichkeit, eines Arbeitsplatz­wechsel, angesagter Kurz­arbeit oder einer Schwanger­schaft absagen.
  • Bei verspätetem Reiseantritt erstattet Ihnen die HanseMerkur Reiserücktrittsversicherung die zusätzlichen Hinreise-Mehrkosten, welche durch den verspäteten Reiseantritt entstanden sind sowie eventuell nicht in Anspruch genommene Reise­leistungen – sollten Sie aus einem der versicherten Gründen Ihre Reise verspätet antreten.
  • Bei Umbuchung: Selbst ohne die Nennung von Gründen werden Ihnen Um­buchungs­kosten bis zu 30 Euro erstattet, sollten Sie bis 42 Tage vor Beginn der Reise diese umbuchen. Selbstverständlich werden Ihnen die Umbuchungskosten voll erstattet, wenn Sie aus einem der versicherten Gründe umbuchen müssen. 
  • Wenn Sie eine Reiserücktritts­versicherung mit Urlaubsgarantie (Reise­abbruch­versicherung) abgeschlossen haben und Sie müssen die gebuchte Reise innerhalb der ersten Reise­hälfte (max. innerhalb der ersten 8 Tage) abbrechen, ird Ihnen der gesamte Reise­preis erstattet. Sollte der Reise­abbruch in der zweiten Reise­hälfte (spätestens ab dem 9. Tag) erfolgen, werden Ihnen nicht genutzte Reise­leistungen erstattet.
    Übrigens: Auch zusätzliche Kosten, welche Ihnen durch einen verlängerten Aufenthalt entstehen (zum Beispiel aufgrund von Lawinen, Erdbeben oder Wirbel­stürmen) werden Ihnen erstattet.
  • Haben Sie eine Jahres-Reiserücktritts­versicherung mit Urlaubsgarantie (Reise­abbruch­versicherung) abgeschlossen, dann ist jede Reisen innerhalb des Jahres versichert.
  • Sie können hier die HanseMerkur Reiserücktritts­versicherungen unkompliziert und schnell online abschließen.